Tod - Beerdigung - Trauer

„Freut euch mit den Fröhlichen und weint mit den Weinenden.“

(Römerbrief, Kapitel 12, Vers 15)

 

Die christliche Gemeinde möchte einander beistehen in Freud und Leid. Als Seelsorger begleitet unser Pastor Menschen im Trauerfall. Wenn Sie sich zunächst an den Bestatter Ihrer Wahl wenden, wird dieser sich um die anstehenden Fragen für Sie kümmern. Dazu gehört auch die Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt.

Sobald wir als Kirchengemeinde offiziell vom Tod eines Gemeindegliedes erfahren, wird der oder die Betreffende ausgeläutet. D.h. wir läuten die Kirchenglocken vormittags (in Ahrbergen um 10 Uhr/ in Hasede um 11 Uhr), um den Trauerfall anzuzeigen. Auf diese Weise können alle, die es hören, Anteil nehmen.

Der nächste Schritt ist dann meistens der Besuch des Pastors im Trauerhaus. Dabei kann über alles gesprochen werden, was die Trauernden in diesen ersten Tagen bewegt. Zugleich wird die Trauerfeier besprochen.

Den „vorläufigen“ Abschluss der Trauerbegleitung stellt die Fürbitte für die Trauernden im Hauptgottesdienst nach der Trauerfeier dar. Zu diesem wird Sie der Pastor grundsätzlich einladen, auch wenn Sie selbst im Gegensatz zum Verstorbenen nicht unserer Kirche angehören. In der Regel handelt es sich dabei um den nächsten Hauptgottesdienst nach der Trauerfeier. Auch dies wird beim Trauerbesuch geklärt. Nur vorläufig ist dieser Abschluss übrigens deshalb, weil der Pastor auch für einen weiteren Besuch im Trauerhaus zur Verfügung steht. Ein Anruf im Pfarramt genügt, um dies zu vereinbaren.

Am Ende eines jeden Kirchenjahres (Ewigkeitssonntag/ Totensonntag) laden wir die Angehörigen aller Verstorbenen des betreffenden Zeitraums zu einem Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen ein.

Noch einige Hinweise und Ratschläge zum Trauerfall:

 

„Anonyme Bestattung“

Immer häufiger werden Menschen anonym bestattet, weil die Angehörigen oft weit weg wohnen und die Grabpflege nicht übernehmen können o.ä. Zu bedenken ist, dass die spätere Trauerbewältigung oft dadurch erschwert, dass die Trauer keinen rechten Ort auf dem Friedhof kennt.

 

Was ist, wenn jemand für Tod erklärt wird, es aber keine Leiche zum Bestatten gibt?

In diesem Falle kann eine Trauerfeier ohne Sarg in der Kirche durchgeführt werden. Hierfür sollten Sie sich unbedingt direkt mit dem Pastor in Verbindung setzen. Eine behördlich beurkundete Todeserklärung ist allerdings notwendig.

 

Bestattung von nicht lebensfähig geborenen Kindern:

Die Kirchengemeinde möchte Sie in diesem schwierigen Fall bei der Trauerarbeit unterstützen. Wir bieten daher für diese Fälle besonders die Trauerbegleitung an. Der Pastor kommt wenn Sie es wünschen zu Ihnen ins Krankenhaus oder nach Hause.

Die evangelische Kirchengemeinde in Hasede 0